Wettbewerbsrecht

Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht zahlen sich niemals aus

Wettbewerbsgesetze – auch Kartellgesetze genannt – dienen zum Schutz des freien Wettbe­werbs. Sie untersagen Geschäftsverhalten, das auf Verhinderung, Einschränkung oder Verzerrung des Wettbewerbs abzielt oder dies bewirkt. Hierzu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Marktsegmenten oder Kunden.

Roche unterstützt sämtliche Anstrengungen zur Förderung und zum Schutz des freien Wettbewerbs, darunter auch den legitimen Schutz geistigen Eigentums und von Vermarktungsrechten.

Roche hat ein umfassendes Compliance-Programm zum Wettbewerbsrecht eingeführt. Mitar­beitende, die bei ihrer Tätigkeit mit Wettbewerbsfragen in Berührung kommen, müssen die Grundprinzipien des Wettbewerbsrechts verstehen und erkennen, wie wichtig deren Einhaltung ist. Können Mitarbeitende eine bestimmte Frage zum Kartellrecht nicht eindeutig beantworten, sind sie verpflichtet, Rat und Hilfe einzuholen.

Wettbewerbsrechtsverletzungen unterliegen schweren Strafsanktionen. Neben der Verantwortung von Roche als Unternehmen können auch Mitarbeitende, die Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht mitzuverantworten haben, mit Strafen belegt werden.

Roche-Mitarbeitende, die an einem Ausschreibungsverfahren beteiligt sind, müssen die anwendbaren Bestimmungen des Ausschreibungsrechts kennen und strikt einhalten. Der gesamte Beschaffungsprozess muss transparent sein. Alle anwendbaren formalen Vorgehensweisen sind einzuhalten, und den behördlichen Entscheidungsträgern sind zutreffende, transparente und diskriminierungsfreie Daten zur Verfügung zu stellen.

Roche respektiert die legitimen Interessen von Konkurrenten, inklusive der Interessen von Herstellern von Generika und Biosimilars, erwartet jedoch, dass sich diese an sämtliche anwendbaren Gesetze und Branchenrichtlinien halten.

Trotz der Verpflichtung von Roche zur Einhaltung der anwendbaren Wettbewerbsgesetze kann eine unangekündigte Durchsuchung durch die Wettbewerbsbehörden, ein sogenannter «Dawn Raid», stattfinden. Sollte eine solche durchgeführt werden, arbeitet Roche kooperativ mit den Behörden zusammen und zerstört keinerlei Dokumente, Daten oder behördliche Siegel.

Von uns allen wird erwartet, dass wir:
  • uns an die anwendbaren Wettbewerbsgesetze halten und den legitimen Wettbewerb nicht durch wettbewerbswidriges Verhalten stören oder behindern;
  • im Zweifelsfall rechtliche Beratung einholen;
  • bei Untersuchungen vollumfänglich und kooperativ mit den Behörden zusammenarbeiten.
Fragen & Antworten

Ich arbeite in der Marketingabteilung und weiss, dass ein Wettbewerber Kunden hohe Rabatte gewährt, um seinen Marktanteil zu erhöhen. Darf ich mich mit diesem in Verbindung setzen und Verkaufspreise sowie eine Aufteilung bestimmter Kunden und Marktsegmente vereinbaren?

Nein. Das gemeinsame Vereinbaren von Verkaufs- oder Einkaufspreisen sowie die Aufteilung von Kunden und Marktsegmenten ist eine schwere Verletzung des Wettbewerbsrechts. Derart wettbewerbswidriges Verhalten ist bei Roche streng verboten.

In dem Roche-Unternehmen, in dem ich tätig bin, hat die Kartellbehörde eine Durchsuchung eingeleitet. Nun bin ich nervös wegen eines Schriftverkehrs, den ich kürzlich mit einem Konkurrenten von Roche hatte und der als Beleg für wettbewerbswidriges Verhalten ausgelegt werden könnte. Darf ich die Beweismittel vernichten?

Nein. Unter keinen Umständen dürfen Unterlagen oder Daten vernichtet werden, die im Rahmen einer kartellrechtlichen Untersuchung relevant werden könnten. Im Fall einer Untersuchung arbeitet Roche kooperativ mit den Behörden zusammen.

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