Records- & Informations-Management
Records sind als Vermögenswerte des Unternehmens zu behandeln
Viele Records sind von erheblichem Wert für Roche und müssen als Official Records aufbewahrt werden. Dies ist zum Schutz von Roche, der Erfüllung regulatorischer Pflichten und einer eventuellen wissenschaftlichen Wiederverwendung entscheidend. Records bestehen aus Daten und den dazugehörigen Metadaten. Mitarbeitende müssen Records vor Verlust und Missbrauch schützen und ihre Integrität sicherstellen, damit sie bei geschäftlichem Bedarf und Inspektionen auffindbar sind.
Das Corporate Records Management Programm «COREMAP» legt konzernweite Standards zur Verbesserung des Schutzes und der Identifizierbarkeit von Records fest.
Records sind Eigentum von Roche und nicht der einzelnen Mitarbeitenden. Sie müssen nach internen und externen Standards und Vorschriften verwaltet, sowie eine definierte Zeit aufbewahrt werden. Official Records und ihre Kontrollstufen sind in der «Roche Group Records & Information Classification» aufgeführt. Convenience Records sind von temporärem Wert und müssen regelmässig vernichtet werden.
Mitarbeitende müssen sich an folgende Regeln halten:
- Vor dem Schreiben überlegen, ob ein Record erstellt werden muss.
- Sich an Tatsachen halten, keine Vermutungen und irreführende oder zweideutige Aussagen anstellen (z. B. in Mails oder in sozialen Medien).
- Darauf achten, dass Records nichts Rechtswidriges enthalten.
- Keine Records erstellen, für die Roche nicht auch die Verantwortung übernehmen kann.
- Sicherstellen, dass einem Record stets eine sachkundige Person zugeordnet ist.
- Records so teilen und archivieren, dass die Vertraulichkeitsstufen eingehalten sind.
- Records sollten nur weitergeleitet werden, insbesondere an externe Empfänger, wenn diese sie unbedingt benötigen.
Nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist müssen Records gemäss den Vorgaben für Records Management vernichtet werden, sofern sie nicht weiterhin für wissenschaftliche Zwecke benötigt werden. Dies gilt besonders für Records mit personenbezogenen oder sensiblen personenbezogenen Daten.
Records, die ein Bestandteil von Gerichtsverfahren oder behördlichen Untersuchungen sind, müssen zwingend aufbewahrt werden («legal hold», «law hold»). Mitarbeitende dürfen die betroffenen Records nicht vernichten, sondern müssen sie bis zum Ablauf der Sperre aufbewahren.