Bestechung & unlautere Vorteile

Wir tolerieren weder Bestechung noch irgendeine andere Art von korruptem Geschäftsverhalten

Roche lehnt jede Form von korruptem Geschäftsverhalten ab, beispielsweise Bestechung ­(öffent­lich, privat, aktiv und passiv), Veruntreuung, Betrug, Diebstahl und die Gewährung unlauterer Vorteile. Die Roche-Weisung über Integrität im Geschäftsverkehr enthält weitere ­Anweisungen zu diesen Themen.

Bestechung

Mitarbeitende und Geschäftspartner von Roche dürfen Einzelpersonen oder Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar unlautere Vorteile gewähren oder versprechen, um neue Aufträge zu erhalten oder bestehende zu behalten, noch dürfen sie solche fordern oder annehmen. Unlautere Vorteile sind namentlich unzulässige Rabatte, Bestechungsgelder, Schmiergelder und Zahlungen unter der Hand. Unlautere Vorteile können sich auf sämtliche Vermögenswerte beziehen, unter anderem Zahlungen, Mahlzeiten, Geschenke, Unterhaltungsangebote, Reisespesen und Scheinvereinbarungen.

Gewähren unlauterer Vorteile

Das Versprechen oder Gewähren unlauterer Vorteile ist selbst dann verboten, wenn es unabhängig von einer spezifischen geschäftlichen Entscheidung erfolgt. Anders als bei der ­Bestechung ist keine Gegenleistung erforderlich. Der unlautere Vorteil kann als «Gefälligkeitszahlung» gesehen werden, um das Wohlwollen gegenüber dem Geber zu erhöhen.

Roche-Mitarbeitenden muss stets bewusst sein, dass auch die Wahrnehmung eine grosse Rolle spielt. Ihr Verhalten kann als Bestechung oder Gewährung von unlauteren Vorteilen wahrgenommen werden, obschon möglicherweise keine derartige Absicht vorliegt.

Diese Grundsätze gelten weltweit für sämtliche öffentlichen und privaten geschäftlichen Transaktionen, an denen Roche beteiligt ist. In zahlreichen Ländern bestehen strenge Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Bestechung und unlautere Vorteile, die zu Straf- und Privatklagen gegen Roche und die beteiligten Einzelpersonen führen können.

Sofern alle in der Roche-Weisung über Integrität im Geschäftsverkehr festgelegten Anforderungen eingehalten und allenfalls lokal erforderliche Genehmigungen eingeholt sind, können Vorteile für Geschäftspartner und andere Dritte zulässig sein.

Von uns allen wird erwartet, dass wir:
  • kein korruptes Verhalten im Geschäftsverkehr praktizieren, tolerieren oder auf irgendeine ­ Art unterstützen;
  • nie unlautere Vorteile gewähren, versprechen oder solche fordern oder annehmen;
  • sorgfältig prüfen, ob die Gewährung eines Vorteils den Roche-Standards zur Integrität im Geschäftsverkehr entspricht.
Fragen & Antworten

Ich habe mit einer Gesundheits-Fachkraft eine Rednervereinbarung für eine Onkologieveranstaltung des Unternehmens geschlossen. Vor der Veranstaltung informiert mich die Gesundheits-Fachkraft, dass sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann. Mein Linienvorgesetzter ist der Meinung, dass die Gesundheits-Fachkraft für unser Unternehmen wichtig ist, und fordert mich auf, den Vertrag wie geplant auszufertigen, um sicherzustellen, dass die Zahlung erfolgt, obschon kein Vortrag gehalten wird. Was soll ich tun?

Sie sollten Ihrem Linienvorgesetzten Ihre Bedenken umgehend mitteilen und sagen, dass Sie den Vertrag nicht abschliessen werden, da eine Bezahlung der Gesundheits-Fachkraft für nicht erbrachte Leistungen als Bestechung ausgelegt werden kann. Bleibt Ihr Linienvorgesetzter bei seiner Anweisung oder verlangt er von Ihnen Stillschweigen, sollten Sie unverzüglich den lokalen Compliance Officer oder den Chief Compliance Officer kontaktieren. Alternativ können Sie auch die Roche Group SpeakUp Line nutzen.

Ist eine Beschleunigungs- oder Erleichterungszahlung (facilitation payment) in Form einer kleinen Bestechung zulässig?

Nein. Laut Verhaltenskodex der Roche-­Gruppe und den Gesetzen vieler Länder sind alle Arten der Bestechung unabhängig von ihrer Höhe verboten. Daher sind jegliche Beschleunigungs- oder Erleichterungszahlungen untersagt, sofern sie nicht als zulässige Vorteile qualifiziert werden können.

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