Bestechung & unlautere Vorteile
Wir tolerieren weder Bestechung noch irgendeine andere Art von korruptem Geschäftsverhalten
Roche lehnt jede Form von korruptem Geschäftsverhalten ab, beispielsweise Bestechung (öffentlich, privat, aktiv und passiv), Veruntreuung, Betrug, Diebstahl und die Gewährung unlauterer Vorteile. Die Roche-Weisung über Integrität im Geschäftsverkehr enthält weitere Anweisungen zu diesen Themen.
Bestechung
Mitarbeitende und Geschäftspartner von Roche dürfen Einzelpersonen oder Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar unlautere Vorteile gewähren oder versprechen, um neue Aufträge zu erhalten oder bestehende zu behalten, noch dürfen sie solche fordern oder annehmen. Unlautere Vorteile sind namentlich unzulässige Rabatte, Bestechungsgelder, Schmiergelder und Zahlungen unter der Hand. Unlautere Vorteile können sich auf sämtliche Vermögenswerte beziehen, unter anderem Zahlungen, Mahlzeiten, Geschenke, Unterhaltungsangebote, Reisespesen und Scheinvereinbarungen.
Gewähren unlauterer Vorteile
Das Versprechen oder Gewähren unlauterer Vorteile ist selbst dann verboten, wenn es unabhängig von einer spezifischen geschäftlichen Entscheidung erfolgt. Anders als bei der Bestechung ist keine Gegenleistung erforderlich. Der unlautere Vorteil kann als «Gefälligkeitszahlung» gesehen werden, um das Wohlwollen gegenüber dem Geber zu erhöhen.
Roche-Mitarbeitenden muss stets bewusst sein, dass auch die Wahrnehmung eine grosse Rolle spielt. Ihr Verhalten kann als Bestechung oder Gewährung von unlauteren Vorteilen wahrgenommen werden, obschon möglicherweise keine derartige Absicht vorliegt.
Diese Grundsätze gelten weltweit für sämtliche öffentlichen und privaten geschäftlichen Transaktionen, an denen Roche beteiligt ist. In zahlreichen Ländern bestehen strenge Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Bestechung und unlautere Vorteile, die zu Straf- und Privatklagen gegen Roche und die beteiligten Einzelpersonen führen können.
Sofern alle in der Roche-Weisung über Integrität im Geschäftsverkehr festgelegten Anforderungen eingehalten und allenfalls lokal erforderliche Genehmigungen eingeholt sind, können Vorteile für Geschäftspartner und andere Dritte zulässig sein.