Qualitätsstandards & Gute Praxis
Die Einhaltung von Qualitätsstandards und Guter Praxis ist Voraussetzung für die Erteilung und Aufrechterhaltung unserer Betriebsbewilligung
Die Aufrechterhaltung hoher Qualitätsstandards ist eine entscheidende Voraussetzung für unsere Geschäftstätigkeit, von der Genehmigung neuer Produkte bis hin zur Erhaltung unseres guten Rufs. Qualität ist das Recht jedes Patienten und die Verpflichtung jedes Roche-Mitarbeitenden. Roche ist der Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer Bestimmungen und international anerkannter Standards – z. B. Gute klinische Praxis (Good Clinical Practice, GCP), Gute Pharmakovigilanzpraxis (Good Pharmacovigilance Practice, GVP), Gute Laborpraxis (Good Laboratory Practice, GLP) und Gute Produktionspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) – verpflichtet und will den hohen Erwartungen ihrer Anspruchsgruppen hinsichtlich Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen entsprechen.
Roche hat ein Qualitätsmanagementsystem mit obligatorischen Qualitätsstandards und -verfahren für alle Mitarbeitenden. Abweichungen müssen an die Linienvorgesetzten oder Qualitätsfunktion eskaliert werden.
Roche erwartet, dass sich auch ihre Geschäftspartner an diese hohen Qualitätsstandards halten.
Die Sicherheit der Patienten und das rechtzeitige Melden unerwünschten Ereignisse (adverse events) und Produktreklamationen (product complaints) haben höchste Priorität. Die Mitarbeitenden werden geschult, alle unerwünschten Ereignisse umgehend an die lokale Sicherheitsabteilung, und alle Produktreklamationen an die lokale Zulassungs- und Qualitätsfunktion zu
melden.
Ein unerwünschtes Ereignis ist jedes nachteilige Vorkommnis, das einer Person widerfährt, der ein Roche-Medikament verabreicht wurde, und das nicht unbedingt in ursächlichem Zusammenhang zur Behandlung steht. Als unerwünschtes Ereignis gilt jedes ungünstige und unbeabsichtigte Anzeichen, Symptom und Erkrankung, die bei der Verwendung eines Medikaments auftreten. Beispielsweise Überdosierung, Todesfall, Arzneimittelmissbrauch, Schwangerschaft, mangelnde Wirksamkeit oder Entzugserscheinungen.
Als Produktreklamation gelten schriftliche, elektronische oder mündliche Mitteilungen, in denen Unzulänglichkeiten eines Roche-Produkts nach dessen Inverkehrbringen bzw. nach einer zugehörigen klinischen Studie hinsichtlich Identität, Qualität, Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit, Wirksamkeit oder Leistungsfähigkeit behauptet werden.